Lösungen der Klärschlammverwertung mit  ökologischem Anspruch

 

Neuordnung der Klärschlammentsorgung

Das Verbot der Verbringung von Klärschlämmen auf die Felder zur Vermeidung der Einbringung von darin enthaltenen Schwermetallen, Antibiotika und sonstiger Schadstoffe in den Nahrungsmittelkreislauf hat im Gegenzug zu Umwelt schädigenden Konsequenzen geführt. Die Klärschlämme werden derzeit zu einem hohen Anteil über weite Strecken transportiert, um im Anschluss in einem Kohlekraftwerk  oder zukünftig zu einem Großteil in Monoverbrennungsanlagen „mitverbrannt“ zu werden.

Klärschlamm mit einem mittleren Trockensubstanzgehalt (%TS) von 4-6% wird typischerweise in den Kläranlagen auf einen Trockensubstanzgehalt von ca. 20-25% mechanisch entwässert werden. Eine weitere Reduzierung des Volumens und des Gewichtes kann nur über eine thermische Trocknung erfolgen. Bei einem anschließenden Transport zur Verwertung/Entsorgung der Klärschlämme werden also ca.  70% Wasser über lange Strecken transportiert, um anschließend mit hohem Energieaufwand verdampft zu werden.

Aus unserer Sicht sollte der Transport von Wasser (70% im Klärschlamm) mit der anschließenden „Verbrennung“ dieses Wassers in der Mit oder Monoverbrennung durch eine dezentale Klärschlammtrocknung mit geothermischer Wärmeenergieverwertung und der anschließenden Nutzung des getrockneten Klärschlammes in einer zentralen (Mono-)verbrennung als Ersatzbrennstoff (der Brennwert von getrocknetem Klärschlamm entspricht mit 10-12 kJ/kg dem von Braunkohle) oder  als (nach EEG als klimaneutral geltender Brennstoff) Kohlesubstitut in einem Steinkohlenkraftwerk favorisiert werden. Bei der Nutzung in Kohlekraftwerken erhält der Kraftwerksbetreiber sogar CO2-Rechte, da getrockneter Klärschlamm als „klimaneutral“ eingestuft ist und sein Beitrag zur Wärmegewinnung im Kohlekraftwerk CO2-neutral ist (dadurch Ersparnis von fossilen Energierohstoffen wie z.B. Kohle).

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Rechtliches Umfeld

In Deutschland fällt in Kläranlagen Klärschlamm mit einer Menge von bis zu 1,8 Mio t pro Jahr Trockensubstanz (TS) an.  Der mechanisch teilentwässerte Klärschlamm (KS) besitzt dabei eine Trockensubstanz von nur 20-25%. Rund 50%  werden im Agrarbereich entsorgt. Dies ist mit der novellierten Klärschlammverordnung zukünftig untersagt.

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Lösungsumsätze

Eine nachhaltige energetische oder stoffliche Verwertung erfordert z.B. eine kombinierte Trocknung unter Nutzung von geothermisch gewonnener Energie und Einbindung von Solarwärme („geosolare Klärschlammtrocknung“) Im Schutze von Gewächshäusern.  Dabei ist sowohl der Trocknungsprozess als auch das getrocknete Produkt bei seiner Verwertung als klimaneutral einzustufen.

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