Stoffliche Verwertung
Stoffliche und energetische Verwertung
Rechtliches Umfeld
In Deutschland fallen in Kläranlagen jährlich Klärschlammmengen mit einer Trockensubstanz (TS) von bis zu 1,8 Mio t an. Der mechanisch teilentwässerte Klärschlamm (KS) besitzt dabei eine Trockensubstanz von nur 20-25%. Rund 50% werden im Agrarbereich entsorgt. Dies ist mit der novellierten Klärschlammverordnung (AbfKlärV) zukünftig untersagt.
Lösungsumsätze
Eine nachhaltige energetische oder stoffliche Verwertung ermöglicht eine kombinierte Trocknung unter Nutzung von Erd- und Solarwärme („geosolare Klärschlammtrocknung“), Dabei ist sowohl der Trocknungsprozess als auch das getrocknete Produkt bei seiner Verwertung als klimaneutral einzustufen.
Stoffliche Verwertung
Die Düngerherstellung erfolgt durch Pyrolyse und Karbonisierung der enthaltenen Organikbestandteile durch unterstöchiometrische Verschwelung des getrockneten KS und Nachverbrennung der Pyrolysegase. Arzneimittelreste, Mikroplastik und beim Klärverfahren zugegebene organische Substanzen (ebenfalls oft Mikroplastik), Quecksilber und teilweise auch andere Schwermetalle werden dabei entweder verbrannt oder aus der Rauchgasreinigung abgetrennt. Dabei entsteht ein Substrat, das als Dünger wieder einsetzbar ist. Ein weiterer großer Vorteil dieser Vorgehensweise ist, dass dieses Verfahren als CO2-Senke fungiert indem durch die Karbonisierung (ähnlich der Holzkohleherstellung) aus der Organik stabiler Kohlenstoff entsteht, des sich an der Luft nicht mehr weiter zersetzt.